Sanierungs- und Insolvenzrecht

Mit einem Team von erfahrenen Insolvenz-, Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtlern bietet Thalmaier | Adam | Stark Unternehmen in Krisensituationen umfassende Beratung. In enger Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Betriebswirten erstellen wir individuelle Sanierungskonzepte und begleiten deren erfolgreiche Umsetzung. Bei Einigungsversuchen mit Gläubigern profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und unseren langfristig aufgebauten Kontakten zu Banken, Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung.

Im Insolvenzfall gilt unser Hauptaugenmerk dem Erhalt des Unternehmens. Wir nutzen hierzu die mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffenen Möglichkeiten des Insolvenzplanes, des Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung. Sollte eine Fortführung des Betriebes wirtschaftlich nicht vertretbar sein, gewährleisten wir eine optimale Abwicklung sowie die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Durch die enge Verzahnung von Insolvenzverwaltung und prozessführenden Anwälten ist die Kanzlei Thalmaier | Adam | Stark in der Lage, im Falle der Insolvenz erfolgreich Organhaftungs- und Anfechtungsansprüche zugunsten der Masse zu realisieren.


Ihre Ansprechpartner:
Rüdiger A. Stark Rüdiger A. Stark
Fachanwalt für Insolvenzrecht