Rüdiger A. Stark

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Rüdiger A. Stark leitet die Bereiche Insolvenz- und Sanierungsrecht. Seit 2002 wird er regelmäßig von den Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Abwicklung von Insolvenzverfahren aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Als Fachanwalt unterstützt Rüdiger A. Stark Unternehmen auch außergerichtlich bei der Überwindung wirtschaftlicher Krisen.

Darüber hinaus berät er unsere Mandanten umfassend im Grundstücks- und Immobilienrecht.

Rüdiger A. Stark hat in Freiburg Rechtswissenschaften und Sinologie studiert. Er war als Referent in Singapur, Malaysia, Thailand und Indonesien tätig. Seit 2001 ist er Sozius der Kanzlei Thalmaier | Adam | Stark und seit 2004 Fachanwalt für Insolvenzrecht. Rüdiger A. Stark ist aktives Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Insolvenzrecht und Sanierung sowie Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV und der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung.

Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch

Beratungschwerpunkte:

» Sanierungs- und Insolvenzrecht
» Internationaler Rechtsverkehr
» Gesellschaftsrecht