Handels- und Wirtschaftsrecht

Mit der umfassenden Gestaltung vertraglicher Beziehungen im Handels- und Wirtschaftsrecht sichert Thalmaier | Adam | Stark den unternehmerischen Erfolg seiner Mandanten.

In der Funktion einer externen Rechtsabteilung mittelständischer Unternehmen verfügen wir über fundierte Kenntnisse der vertraglichen Anforderungen in zahlreichen Branchen. Dabei nehmen wir für uns in Anspruch, nicht nur juristisch einwandfrei zu beraten, sondern uns auch mit der Eigenart des Produktes, seinen technischen Besonderheiten und den branchenspezifischen Gepflogenheiten auseinanderzusetzen. Wir gestalten und verhandeln Lieferverträge über Industrieanlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Industrie- oder Konsumprodukte, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Lizenzverträge, Allgemeine Verkaufs- und Einkaufsbedingungen und sonstige Vertragswerke national wie international.

Thalmaier | Adam | Stark legt Wert auf über den Einzelfall hinausgehende Lösungen, die es dem Unternehmer ermöglichen, ein fachlich einwandfreies Vertragswerk gewinnbringend umzusetzen. Im Zuge der Vertragsgestaltung klären wir den Unternehmer daher nicht nur über die jeweiligen Rechtsfolgen auf, sondern helfen ihm, seinen unternehmerischen Willen durch rechtlich vorteilhafte Gestaltung optimal im Vertrag abzubilden und gegenüber seinem Vertragspartner im Verhandlungswege durchzusetzen. Besonders am Herzen liegt uns die gesamte Betrachtung der Supply Chain, namentlich die kongruente Umsetzung von Kundenanforderungen im Verhältnis zu Lieferanten.

Im Konfliktfall vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich wie vor Gericht, nicht zuletzt auch vor internationalen Schiedsgerichten.


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