Arbeitsrecht

 
Als unternehmensnahe beratende Anwaltskanzlei legen wir besonderen Wert auf die Betreuung der vielleicht wichtigsten Ressource überhaupt – Ihres Personals. Die Streitanfälligkeit des Rechtsgebiets erfordert hier eine umfangreiche forensische Erfahrung. Vor Gericht vertritt Thalmaier | Adam | Stark sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und gewährleistet die strategische Bewertung des Einzelfalls aus beiden Perspektiven.

Da gerade im Arbeitsrecht die Zulässigkeit von Vertragsklauseln aufgrund der sich wandelnden Rechtslage oft in Frage steht, unterstützen wir nicht nur bei der optimalen Gestaltung der Vertragswerke, sondern auch bei turnusmäßigen Anpassungen.

Thalmaier | Adam | Stark berät Unternehmen außerdem bei einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Über den reinen Rechtsrat hinaus erarbeiten wir erfolgreiche Verhandlungsstrategien und vermitteln bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Sozietät verfügt auch über besondere Erfahrung in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Problemstellungen umfassender Umstrukturierungsprozesse, namentlich bei Betriebsänderungen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung von Konflikten bei der Trennung von Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführern, einschließlich der hierbei relevanten Schnittstellen zu gesellschaftsrechtlichen Fragen.

 
 
Ihr Ansprechpartner:
 
  Christian Thalmaier Alexander Adam
Fachanwalt für Arbeitsrecht